BGH - Urteil vom 11.06.1975
2 RU 4/73
Normen:
RVO § 539 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
VersR 1977, 151

Gesetzliche Unterfallversicherung bei Entsendung ins Ausland

BGH, Urteil vom 11.06.1975 - Aktenzeichen 2 RU 4/73

DRsp Nr. 1994/5507

Gesetzliche Unterfallversicherung bei Entsendung ins Ausland

Ein Beschäftigter, der von einem inländischen Unternehmen für die Dauer von zwei Jahren ins Ausland entsandt ist, unterliegt bei dieser Tätigkeit infolge Ausstrahlung dem Schutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung.

Normenkette:

RVO § 539 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen
VersR 1977, 151