Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 5 vom 31.01.2023
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 20.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 614/20
ArbG Hannover, vom 11.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 188/19
Gesetzliche Verjährung für die Abgeltung des gesetzlichen MindesturlaubsBeginn der dreijährigen Verjährungsfrist beim UrlaubsabgeltungsanspruchBeachtung verfassungs- und unionsrechtlicher Vorgaben beim VerjährungsbeginnMerkmale eines deklaratorischen negativen SchuldanerkenntnissesBeschränkte Überprüfung der Auslegung atypischer Willenserklärungen in der Revisionsinstanz
BAG, Urteil vom 31.01.2023 - Aktenzeichen 9 AZR 456/20
DRsp Nr. 2023/3177
Gesetzliche Verjährung für die Abgeltung des gesetzlichen MindesturlaubsBeginn der dreijährigen Verjährungsfrist beim UrlaubsabgeltungsanspruchBeachtung verfassungs- und unionsrechtlicher Vorgaben beim VerjährungsbeginnMerkmale eines deklaratorischen negativen SchuldanerkenntnissesBeschränkte Überprüfung der Auslegung atypischer Willenserklärungen in der Revisionsinstanz
1. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs (§ 7 Abs. 4BUrlG) unterliegt gemäß § 194 Abs. 1BGB der Verjährung.2. Die dreijährige Verjährungsfrist (§ 195BGB) beginnt im Regelfall mit dem Schluss des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis rechtlich endet. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber zuvor seinen Mitwirkungsobliegenheiten bei der tatsächlichen Gewährung von Urlaub im laufenden Arbeitsverhältnis genügt hat.
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