Die Beteiligten streiten darüber, ob die als Kind sexuell mißbrauchte Klägerin Anspruch auf Versorgung nach §
Die damals fünfjährige Klägerin hielt sich an einem Tag im September 1985 in der Wohnung eines älteren Mannes (S.) auf. S. badete zusammen mit der Klägerin und legte sich mit ihr auf ein Bett. Dabei manipulierte er an ihrem Geschlechtsteil. S. wurde wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes nach § 176 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt.
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