BFH - Urteil vom 15.06.2023
IV R 30/19
Normen:
GewStG § 2 Abs. 1, § 7 Satz 2 Nr. 2; EStG § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 5, § 15 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2; AO § 39 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 41 Abs. 1; FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a; BGB § 134; GG Art. 106 Abs. 6; UmwG § 123, § 131 Abs. 1 Nr. 1; UmwStG § 20 Abs. 5, Abs. 6, § 24; KWG § 32;
Fundstellen:
BB 2023, 2262
DStR 2023, 2160
Vorinstanzen:
FG München, vom 26.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 3142/15

Gewerbesteuerpflicht einer nur zum Zwecke der sofortigen Übertragung eines Kreditportfolios gegründeten GmbH

BFH, Urteil vom 15.06.2023 - Aktenzeichen IV R 30/19

DRsp Nr. 2023/12366

Gewerbesteuerpflicht einer nur zum Zwecke der sofortigen Übertragung eines Kreditportfolios gegründeten GmbH

Eine Mitunternehmerschaft kann auch für lediglich eine juristische Sekunde bestehen. In einem derartigen Fall kann sie auch für diese juristische Sekunde sachlich gewerbesteuerpflichtig sein.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 26.10.2018 - 8 K 3142/15 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht München zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

GewStG § 2 Abs. 1, § 7 Satz 2 Nr. 2; EStG § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 5, § 15 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2; AO § 39 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 41 Abs. 1; FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a; BGB § 134; GG Art. 106 Abs. 6; UmwG § 123, § 131 Abs. 1 Nr. 1; UmwStG § 20 Abs. 5, Abs. 6, § 24; KWG § 32;

Gründe

I.

Die X-AG überführte Anfang des Jahres 2005 Kredite im Umfang von … € in ein Segment "…"; dieses Segment sollte abgebaut werden. Für den Bereich notleidender und leistungsgestörter Kredite sollte eine Reduzierung durch Verkauf erfolgen. Ein Bestandteil des Segments mit einem Umfang von circa … € (Kreditportfolio) … sollte veräußert werden.