LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.11.1995
L 13 J 1238/95
Normen:
FRG § 15 Abs. 1 § 22 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
SG Konstanz, vom 16.02.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 4 J 741/93

Glaubhaftmachung rumänischer Versicherungszeiten durch Arbeitgeberbescheinigung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.11.1995 - Aktenzeichen L 13 J 1238/95

DRsp Nr. 2006/25373

Glaubhaftmachung rumänischer Versicherungszeiten durch Arbeitgeberbescheinigung

Die in § 22 Abs. 3 FRG vorgesehene Kürzung auf fünf Sechstel berücksichtigt, daß bei fehlendem Nachweis von Beitragszeiten in diese auch Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit oder einer sonstigen Arbeitsunterbrechung fallen können, für die der Arbeitgeber anders als bei den Beschäftigungszeiten keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichten mußte (hier: Nachweis von in Rumänien zurückgelegten Versicherungszeiten durch Arbeitgeberbescheinigungen). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

FRG § 15 Abs. 1 § 22 Abs. 3 ;
Vorinstanz: SG Konstanz, vom 16.02.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 4 J 741/93