I. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29.07.2020 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Eingruppierung des Klägers.
Der Kläger ist seit dem 19. November 2008 bei der Beklagten als Lehrkraft beschäftigt. Ursprünglich erhielt er eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 10 des
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