LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.05.2019
5 Sa 1709/18
Normen:
TV-DRV § 26;
Fundstellen:
AuR 2019, 432
BB 2019, 2164
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 09.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 58 Ca 17124/17

Gleichstellung des ruhenden mit schon beendetem Arbeitsverhältnis bei befristeter Erwerbsminderungsrente

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.05.2019 - Aktenzeichen 5 Sa 1709/18

DRsp Nr. 2019/12833

Gleichstellung des ruhenden mit schon beendetem Arbeitsverhältnis bei befristeter Erwerbsminderungsrente

Unionsrecht, insbesondere Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 gebieten nicht, dass § 7 Abs. 4 BUrlG dahingehend auszulegen ist, dass das Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei befristeter Erwerbsminderungsrente dessen Beendigung gleichzustellen ist oder dass für diesen Fall neben § 7 Abs. 4 BUrlG ein gesonderter Anspruch auf Urlaubsabgeltung tritt.

Eine Urlaubsabgeltung nach § 7 BUrlG kommt nur in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich beendet ist. Lediglich tarifvertragliche Regelungen können auch bei laufendem Arbeitsverhältnis schon eine Urlaubsabgeltung vorsehen.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 09.08.2018 (58 Ca 17124/17) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV-DRV § 26;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über Urlaubsabgeltung.