Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.11.2018 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Mit der angefochtenen Entscheidung, die am 26.11.2018 zugestellt wurde und gegen die am 21.12.2018 sofortige Beschwerde eingelegt wurde, hob das Arbeitsgericht die ursprünglich bewilligte Prozesskostenhilfe im Nachprüfungsverfahren auf, da die Partei keine bzw. keine hinreichenden Angaben zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht hatte.
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