LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 05.11.2020
17 Sa 12/20
Normen:
BGB § 305c Abs. 2;
Fundstellen:
EzA-SD 2021, 5
NZA-RR 2021, 238
Vorinstanzen:
ArbG Reutlingen, vom 14.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 225/19

Haftung des Arbeitgebers bei falscher oder unvollständiger Auskunft im Rahmen eines AufhebungsvertragesVermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens zugunsten des Arbeitnehmers nur bei Auskunftspflicht des ArbeitgebersDarlegungs- und Beweislast beim Arbeitnehmer für aus Pflichtverletzung resultierenden SchadenKeine Pflicht des Arbeitgebers zur Auskunft über steuerrechtliche Fragen

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.11.2020 - Aktenzeichen 17 Sa 12/20

DRsp Nr. 2020/18525

Haftung des Arbeitgebers bei falscher oder unvollständiger Auskunft im Rahmen eines Aufhebungsvertrages Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens zugunsten des Arbeitnehmers nur bei Auskunftspflicht des Arbeitgebers Darlegungs- und Beweislast beim Arbeitnehmer für aus Pflichtverletzung resultierenden Schaden Keine Pflicht des Arbeitgebers zur Auskunft über steuerrechtliche Fragen

1. Erteilt ein Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages, der die Zahlung einer Abfindung vorsieht, überobligatorisch eine falsche oder unvollständige Auskuft auf eine Frage des Arbeitnehmers zu steuerrechtlichen Aspekten der Abfindungszahlung, haftet er nach § 280 Abs. 1 iVm. § 241 Abs. 2 BGB für den durch die schuldhaft erteilte fehlerhafte Auskunft enstandenen Schaden.