1. Die Berufung des Beklagten gegen das am 12. September 2018 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam, Az.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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