BAG - Urteil vom 10.11.1976
5 AZR 570/75
Normen:
BGB § 620 Abs. 1 ; BUrlG § 7 § 9 ; SeemG § 48 Abs. 1 S. 2 § 58 S. 1 § 60 ;
Fundstellen:
AP Nr. 3 zu § 60 SeemG
DB 1977, 504
Vorinstanzen:
LAG Hamburg, vom 28.07.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 64/75

Heuerverhältnis: Befristung, Erkrankung während des Urlaubs

BAG, Urteil vom 10.11.1976 - Aktenzeichen 5 AZR 570/75

DRsp Nr. 2007/24822

Heuerverhältnis: Befristung, Erkrankung während des Urlaubs

»1. Ein Heuerverhältnis ist grundsätzlich so zu befristen, daß dem Besatzungsmitglied Urlaub in Form von bezahlter Freizeit gewährt werden kann. Notfalls muß es verlängert werden (§ 60 SeemG). 2. Erkrankt das Besatzungsmitglied während des angehängten Urlaubs, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 58 Satz 1 SeemG). Das Heuerverhältnis verlängert sich jedoch nicht noch einmal um die Dauer der Krankheit; es endet vielmehr zu dem zuvor vereinbarten Termin. Der restliche Urlaub ist in einem solchen Fall ausnahmsweise abzugelten.«

Normenkette:

BGB § 620 Abs. 1 ; BUrlG § 7 § 9 ; SeemG § 48 Abs. 1 S. 2 § 58 S. 1 § 60 ;

Hinweise:

Anmerkung: Fettback, AP Nr. 3 zu § 60 SeemG

Vorinstanz: LAG Hamburg, vom 28.07.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 64/75
Fundstellen
AP Nr. 3 zu § 60 SeemG
DB 1977, 504