Die Revision gegen das Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 28. Oktober 2021 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
I. Der Kläger ist ärztlicher Direktor der Abteilung des klinikums sowie unter anderem Geschäftsführer der a. G GmbH. Die Beklagte ist ein Unternehmen, das Probiotika, Medizinprodukte und Enzympräparate vertreibt.
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