LAG Düsseldorf - Urteil vom 07.10.2020
12 SaGa 15/20
Normen:
ZPO § 92 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 13.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ga 40/20

Hinreichende Bestimmtheit der Äußerung im Unterlassungsantrag durch wörtliche WiedergabeUnterlassungsanspruch des Arbeitnehmers bei grob übertriebenen und inhaltlich falschen Darstellungen im BetriebBetroffenheit der Person auch ohne konkrete NamensnennungInnerbetrieblicher Achtungsanspruch als Verfügungsgrund im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2020 - Aktenzeichen 12 SaGa 15/20

DRsp Nr. 2021/1342

Hinreichende Bestimmtheit der Äußerung im Unterlassungsantrag durch wörtliche Wiedergabe Unterlassungsanspruch des Arbeitnehmers bei grob übertriebenen und inhaltlich falschen Darstellungen im Betrieb Betroffenheit der Person auch ohne konkrete Namensnennung Innerbetrieblicher Achtungsanspruch als Verfügungsgrund im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

Wird der gegenüber dem Arbeitnehmer erhobene Kündigungsvorwurf in tatsächlicher Hinsicht in der Betriebsöffentlichkeit grob übertrieben und inhaltlich falsch dargestellt - Vorwurf der Fälschung aller Kundendaten, von denen ca. 10.000 existieren, wenn "nur" 107 Fälschungen behauptet werden - kann der Arbeitnehmer die Unterlassung genau dieser Äußerung, d.h. der Fälschung aller Kundendaten, in der Betriebsöffentlichkeit verlangen.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 13.07.2020 - 14 Ga 40/20 - teilweise abgeändert und

a) b) 2. 3.