Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnende Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 11.01.2019 -
Dem Kläger wird für den ersten Rechtszug derzeit ratenfreie Prozesskostenhilfe für den Kündigungsschutzantrag (Streitwert 2.847,06 EUR) unter Beiordnung von Rechtsanwalt L mit Wirkung ab dem 26.11.2018 bewilligt.
I.
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