Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Ordnungsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.02.2020 Az.
I. Die Parteien der Hauptsache streiten darum, ob ihr Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung der Beklagten beendet wurde. Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer der Beklagten. Im Rahmen des Kündigungsschutzrechtsstreits ist zwischen den Parteien die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und die Frage streitig, ob die Beklagte gemeinsam mit einer anderen Rechtspersönlichkeit einen sogenannten gemeinsamen Betrieb führt.
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