Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Zwangsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 21.07.2020 -
Die Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens tragen die Parteien je zur Hälfte.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Beschwerdewert: 2.000,-- €
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