LAG Köln - Urteil vom 10.12.2020
8 Sa 491/20
Normen:
KSchG § 1 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2021, 6
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 07.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 6255/19

Hoher Beweiswert einer AU-BescheinigungVortäuschen einer Erkrankung als wichtiger KündigungsgrundGrob genesungswidriges Verhalten während Arbeitsunfähigkeit

LAG Köln, Urteil vom 10.12.2020 - Aktenzeichen 8 Sa 491/20

DRsp Nr. 2021/3364

Hoher Beweiswert einer AU-Bescheinigung Vortäuschen einer Erkrankung als wichtiger Kündigungsgrund Grob genesungswidriges Verhalten während Arbeitsunfähigkeit

Zur Frage der Rechtmäßigkeit einer Verdachts- oder Tatkündigung bei nachgewiesener, vorgetäuschter Krankheit: Kurze private Tätigkeiten erschüttern den Beweiswert einer AU-Bescheinigung nicht.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.05.2020 - 10 Ca 6255/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung der Beklagten.

Der am 1974 geborene, verheiratete und 2 Kindern zum Unterhalt verpflichtete Kläger ist bei der Beklagten seit dem 1.7.1997 als Lagerist im Logistikcenter in K beschäftigt. Die Beklagte beschäftigt regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer. Im Betrieb ist ein Betriebsrat gebildet.

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