1. Die Parteien erhalten Gelegenheit, zu den nachfolgenden Hinweisen, die Beklagte und ihr Streithelfer außerdem zu den Schriftsätzen der Klägerin 13. und 14. August 2019
bis zum 10. September 2019
Stellung zu nehmen.
2. (...)
I.
Die Klägerin, eine Architektin, macht gegenüber der Beklagten einen Honoraranspruch geltend.
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