I. Redaktionelle Leitsätze

Autor: Weyand
1.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit, er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden.

2.

§ 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG steht im Einklang mit dem Unionsrecht.

Letzte redaktionelle Änderung: 03.06.2019