Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Es besteht zwar kein Anspruch auf Verwendung einer Dankes-, Bedauerns- und Gute-Wünsche-Formel im Zeugnis. Hat der Arbeitgeber eine solche Formel jedoch bereits verwendet, kann er nur dann wieder davon abrücken, wenn nachträglich Umstände bekannt werden, die eine abweichende Beurteilung rechtfertigen.
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