I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Mitnahme erkrankter Kinder durch eine alleinerziehende Pflegekraft eines mobilen Pflegedienstes auf ihre Tour, kann eine Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht darstellen. Bei einer solchen Pflichtverletzung reicht aber i.d.R. der Ausspruch einer Abmahnung aus. Nur bei Hinzutreten von erschwerenden Umständen kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Bei einer arbeitsvertraglichen Regelung, sich im Falle einer Arbeitsunfähigkeit telefonisch beim Arbeitgeber krank zu melden, reicht eine Benachrichtigung per SMS aus.

Letzte redaktionelle Änderung: 16.04.2020