I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Eine tarifvertragliche Sonderzahlung, die an das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende des Bezugszeitraums anknüpft, ist zulässig. Eine AGB-Kontrolle findet auch dann nicht statt, wenn der Tarifvertrag nicht kraft Tarifgebundenheit, sondern aufgrund arbeitsvertraglicher Inbezugnahme gilt.

Letzte redaktionelle Änderung: 19.11.2019