I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die in einer Versorgungszusage geregelte Kürzung der Witwenrenten von Ehefrauen für jedes weitere volle Jahr, das sie mehr als zehn Jahre jünger als der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer sind, ist durch ein legitimes Ziel gedeckt. Die Kürzung begrenzt die mit der Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung verbundenen finanziellen Risiken.

Letzte redaktionelle Änderung: 19.11.2019