I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Eine in einem Formulararbeitsvertrag enthaltene Ausschlussklausel ist auch dann - insbesondere unter Berücksichtigung der Vorschriften über allgemeine Geschäftsbedingungen - wirksam, wenn sie die in § 309 Nr. 7 BGB aufgeführten Haftungsgründe nicht ausdrücklich ausnimmt.

Letzte redaktionelle Änderung: 28.05.2020