Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Entgegnet der Arbeitnehmer einer Weisung des Arbeitgebers mit der Äußerung "er könne ja noch krank werden", rechtfertigt dieses Verhalten grundsätzlich eine außerordentliche fristlose Kündigung. Ob der Arbeitnehmer später tatsächlich erkrankt, ist genauso wie die Frage der Rechtmäßigkeit der Weisung des Arbeitgebers nicht relevant. Die kündigungsrelevante Nebenpflichtverletzung besteht in der Art und Weise des Vorgehens des Arbeitnehmers.
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