I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Eine Änderungskündigung, mit der nach Stilllegung des bisherigen Beschäftigungsbetriebs der Arbeitsort geändert werden soll, kann sozial ungerechtfertigt sein, wenn die Möglichkeit besteht, die Tätigkeit im Homeoffice zu erbringen.

Letzte redaktionelle Änderung: 07.04.2021