Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Auch ein Arbeitnehmer, der ein ärztliches Attest vorlegt, das ihn von der Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung oder ein Gesichtsvisier zu tragen, befreit, kann nicht verlangen, dass er seine Arbeitsleistung ohne eine solche Bedeckung oder im Homeoffice erbringen darf.
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