I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Auch ein Arbeitnehmer, der ein ärztliches Attest vorlegt, das ihn von der Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung oder ein Gesichtsvisier zu tragen, befreit, kann nicht verlangen, dass er seine Arbeitsleistung ohne eine solche Bedeckung oder im Homeoffice erbringen darf.

Letzte redaktionelle Änderung: 16.07.2021