I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Das nachgewiesene vorsätzliche und provokative Anhusten eines Arbeitskollegen ist als wichtiger Grund "an sich" i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB geeignet, eine außerordentliche, fristlose Kündigung zu begründen.

Letzte redaktionelle Änderung: 16.03.2022