I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Andauernde Minderleistungen können eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn die Durchschnittsleistung um mehr als 1/3 unterschritten wird und der Arbeitnehmer zuvor abgemahnt wurde. Dies muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen.

Letzte redaktionelle Änderung: 22.03.2023