Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Andauernde Minderleistungen können eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn die Durchschnittsleistung um mehr als 1/3 unterschritten wird und der Arbeitnehmer zuvor abgemahnt wurde. Dies muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|