I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Besseres Verhandlungsgeschick eines männlichen Bewerbers bezüglich Beschäftigungskonditionen reicht allein nicht aus, um die Vermutung der Benachteiligung wegen des Geschlechts zu widerlegen.

Letzte redaktionelle Änderung: 04.10.2023