Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Außerhalb der Anwendbarkeit des KSchG kann der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich ohne Begründung ordentlich kündigen. Eine Kündigung darf lediglich nicht sittenwidrig und nicht treuwidrig sein oder gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen.
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