I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Es liegt keine Vorbeschäftigung i.S.d. § 14 Abs 2 Satz 2 TzBfG vor, wenn der befristet beschäftigte Arbeitnehmer dem Vertragsarbeitgeber zuvor als Leiharbeitnehmer zur Arbeitsleistung überlassen war.

Letzte redaktionelle Änderung: 20.03.2024