II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Arbeitgeber und Arbeitnehmer stritten über die Zahlung einer tariflichen Sonderzahlung nach §§ 3 ff. TEA (Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge zwischen dem Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie). Dieser Tarifvertrag war in dem Arbeitsvertrag des klagenden Arbeitnehmers in Bezug genommen worden. Der Tarifvertrag knüpft den Anspruch auf die Jahressonderzahlung an den ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses am 31.12. eines Jahres.