II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Parteien stritten über die Zahlung einer Urlaubsabgeltung, die die Klägerin nach krankheitsbedingter wirksamer Kündigung geltend gemacht hatte. In der letzten Gehaltsabrechnung waren unter der Rubrik "Url.Anspr" 33 Urlaubstage ausgewiesen. Nach einer tariflichen Verfallklausel galt eine jeweils zweimonatige zweistufige Ausschlussfrist, die die Klägerin nicht gewahrt hatte.

Das Arbeitsgericht hatte die Klage abgewiesen, die Berufung der Klägerin hatte keinen Erfolg. Die Revision der Klägerin wurde durch einen Vergleich erledigt.

Letzte redaktionelle Änderung: 08.06.2021