II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Der Kläger arbeitet seit 1997 bei der Beklagten als Lagerist in einem ihrer Logistikcenter. Vom 29.08.2019 bis zum 02.09.2019 war er arbeitsunfähig und krankgeschrieben. Am 03.09.2019 unternahm er einen Arbeitsversuch, den er jedoch wegen Magen-Darmbeschwerden wieder unterbrach. Vom 03.09.2019 bis zum 14.09.2019 war er weiterhin krankgeschrieben. Am 08.09.2019, also während er krankgeschrieben war, wurde der Kläger von einem anderen Mitarbeiter der Beklagten dabei beobachtet, wie er in einer Pizzeria Pizzakartons verpackte. Die Dauer dieses Vorgangs war zwischen den Parteien streitig. Zu dem Vorwurf erklärte der Kläger, er habe in der Pizzeria, die einem Freund gehöre, Essen bestellt und Kaffee getrunken. Während der Wartezeit habe er dem Besitzer für circa 10 Minuten beim Verpacken und Verladen der Pizzakartons geholfen. Eine Nebentätigkeit übe er aber nicht aus.