Die Beklagten sind im Betrieb der Gemeinschuldnerin, der Firma Peter B, beschäftigt. Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde am 1. November 1980 das Konkursverfahren eröffnet. Zunächst wurde der Steuerberater Werner K zum Konkursverwalter bestellt, der den Betrieb der Gemeinschuldnerin bis Anfang 1987 fortführte. Anfang 1987 machten die Beklagten Lohnansprüche aus den Monaten Oktober, November und Dezember 1986 gegen den Konkursverwalter ... gerichtlich geltend.
Der Kläger wurde am 26. Februar 1987 zum neuen Konkursverwalter über das Vermögen der Gemeinschuldnerin bestellt. Nach seiner Bestellung hat er als damaliger Beklagter die Rechtsstreite mit den damaligen Klägern (jetzigen Beklagten) aufgenommen. Im Kammertermin vom 24. März 1987 machte er Masseunzulänglichkeit geltend. Danach wurden die Rechtsstreite durch folgenden Vergleich erledigt:
"1. ...
2. Der Beklagte zahlt an den Kläger einen Betrag von x DM brutto, in Worten ... abzüglich x DM netto.
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