I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 4. April 2019 -
II. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 3.499,44 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die seit dem 1. Mai 2018 zutreffende Stufenzuordnung nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|