Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Das Verhältnis zwischen Betriebsratsmitgliedern und dem Arbeitgeber ist oftmals problembehaftet. Nicht selten kommt es zu regelrechten Schlammschlachten, die in mehreren Kündigungen bzw. Kündigungsversuchen enden. Dies ist für den Arbeitgeber v.a. deshalb misslich, weil das Zustimmungsersetzungsverfahren den Ausspruch der Kündigung um einige Monate verzögern kann, auch wenn die Zustimmungsersetzung indizielle Wirkung für die Wirksamkeit der Kündigung hat.
Die Entscheidung des BAG stärkt die Situation der Arbeitgeber, die nicht immer sogleich neue Anträge auf Zustimmung stellen und Zustimmungsersetzungsverfahren einleiten müssen. Dessen ungeachtet sollten Arbeitgeber sorgsam prüfen, ob sie in einer derart verstrickten Situation vorsorgliche Kündigungen aussprechen wollen.
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