IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Ist im Arbeitsvertrag von einer telefonischen Krankmeldung die Rede, kann diese via SMS erfolgen, wenn nicht explizit ein Anruf verlangt wird. Die Mitnahme kranker Kinder kann, vor allem bei Berufen, in denen der Arbeitnehmer mit besonders gefährdeten Personen in Berührung kommt, eine Pflichtverletzung darstellen und im äußersten Fall sogar eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. In der Regel ist dieses Verhalten aber nicht so schwerwiegend, als dass es eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen würde.

Letzte redaktionelle Änderung: 16.04.2020