IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Das BAG hatte bereits Anfang des Jahres über einen ähnlich gelagerten Fall entschieden.1) Diese Entscheidung betraf ebenfalls eine Regelung der Versorgung, die allerdings einen vollständigen Ausschluss der Hinterbliebenenversorgung vorsah, wenn bei den Ehegatten der Altersunterschied 15 Jahre oder mehr betrug. Schon hier hatte das BAG ausgeführt, dass zwar eine Ungleichbehandlung wegen des Alters vorliege, diese aber aufgrund der Ausnahmeregelung des § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG zulässig sei. Mit der aktuellen Entscheidung setzt das BAG diese Rechtsprechung konsequent fort.

1)

BAG, Urt. v. 20.02.2018 - 3 AZR 43/17, NZA 2018, 712.

Letzte redaktionelle Änderung: 19.11.2019