IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Entscheidung ist nachvollziehbar und zu begrüßen. Es bestehen keine Gründe dafür, an die Abschnitte der Elternzeiten unterschiedliche Maßstäbe anzulegen. Insbesondere der Aspekt der Planungssicherheit spricht dafür, den Schutz vor Kündigungen vor jedem Abschnitt zur Anwendung zu bringen. Arbeitgeber sind daher bei einer aufgeteilten Elternzeit gut beraten, diese vor dem Hintergrund einer möglichen Kündigung genau im Blick zu behalten.

Letzte redaktionelle Änderung: 16.07.2021