IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Entscheidung stellt auf der einen Seite klar, dass der Arbeitsgeber nicht verpflichtet ist, im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses eine unternehmerische Entscheidung zu rechtfertigen. Andererseits muss er genau darlegen, welche konkrete unternehmerische Entscheidung getroffen wurde und welche unmittelbaren Folgen diese auf den Personalbedarf hat. Ein fehlender oder lückenhafter Vortrag kann insbesondere dann, wenn Anhaltspunkte für einen lediglich vorübergehenden Auftragsrückgang vorliegen, zum Prozessverlust führen.

Letzte redaktionelle Änderung: 09.11.2021