IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Spätestens seit der COVID19-Krise ist die Arbeit aus dem Homeoffice heraus sehr verbreitet. Wenn sie tatsächlich möglich ist, ist es durchaus nachvollziehbar, dass sie als milderes Mittel für eine Kündigung angesehen wird. Da der Arbeitgeber (im Allgemeinen) nicht verpflichtet ist, einen Homeoffice-Arbeitsplatz einzurichten, spricht zwar auch ohne eine besondere Berücksichtigung im Rahmen einer unternehmerischen Entscheidung einiges dafür, der Arbeit im Homeoffice nicht als mildere Maßnahme den Vorrang zu geben. Arbeitgeber tun jedoch gut daran, ihre unternehmerischen Entscheidungen sauber zu dokumentieren und - wenn eine Tätigkeit im Homeoffice nicht möglich sein soll - eben dies entsprechend zu fixieren.

Letzte redaktionelle Änderung: 16.03.2022