IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Entscheidung stellt klar, dass Arbeitnehmer, die einer Vereinbarung über die Einführung der Kurzarbeit nicht zustimmen, ihren Arbeitsplatz aufs Spiel setzen. Für Arbeitgeber ist es ratsam, bereits beim Abschluss des Arbeitsvertrags eine entsprechende Kurzarbeitsklausel aufzunehmen, um von vornherein derartige Probleme zu vermeiden.

Letzte redaktionelle Änderung: 16.03.2022