BSG - Urteil vom 12.12.1995
9 RV 17/94
Normen:
BVG § 1 Abs. 3 S. 2 ; SVG § 81 Abs. 6 S. 2 § 85 ;
Fundstellen:
SozR 3-3200 § 81 Nr. 13
Vorinstanzen:
LSG Rheinland-Pfalz, vom 20.05.1994

Kannversorgung bei Ungewißheit über den Ursachenzusammenhang zwischen einer Krankheit und Belastungen des Wehrdienstes

BSG, Urteil vom 12.12.1995 - Aktenzeichen 9 RV 17/94

DRsp Nr. 1996/28694

Kannversorgung bei Ungewißheit über den Ursachenzusammenhang zwischen einer Krankheit und Belastungen des Wehrdienstes

Wenn die Ungewißheit über den Ursachenzusammenhang zwischen einer Krankheit und Belastungen des Wehrdienstes bereits darauf beruht, daß über die Art. der Krankheit trotz Ausschöpfung aller diagnostischen Mittel keine Klarheit zu gewinnen ist, kommt eine "Kannversorgung" nicht in Betracht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BVG § 1 Abs. 3 S. 2 ; SVG § 81 Abs. 6 S. 2 § 85 ;

Gründe: