Die Beschwerde des Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Juni 2016 wird zurückgewiesen.
Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Klägers.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 825,25 Euro festgesetzt.
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