Die Beschwerde des Klägers gegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 1. Juni 2016 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 57 158 Euro festgesetzt.
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Der Kläger, der als hausärztlich tätiger Internist zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, wendet sich gegen eine sachlich-rechnerische Richtigstellung wegen nicht persönlich erbrachter Leistungen und eine daraus resultierende Rückforderung der beklagten KÄV in Höhe von ca 57 157 Euro für die Quartale I/2007 bis II/2008.
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