Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30.01.2019 - Az.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Klägerin.
4.Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
5.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 30.592 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|