Das Begehren des Beschwerdeführers, ihm für ein beabsichtigtes Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 25. Mai 2023 -
Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 25. Mai 2023 -
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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Der Beschwerdeführer wendet sich in der Sache gegen die von ihm geforderten Gerichtsgebühren. Das
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