I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 14. September 2017 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Feststellung eines Ereignisses vom 22. November 2014 als Arbeitsunfall.
Die 1979 geborene Klägerin ist seit 2007 bei der D-GmbH als Redakteurin beschäftigt. Laut Durchgangsarztbericht des Dr. E. vom 24. November 2014 nahm die Klägerin am 22. November 2014 mit dem Betrieb an einem Skiausflug nach F-Stadt teil, stürzte beim Skifahren und erlitt eine Distorsion des linken Knies. Ein MRT vom 23. Dezember 2014 ergab eine Teilruptur des Innenbandes (Befundbericht der Dr. G. vom 23. Dezember 2014).
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